Solawi Grundbeitrag
Solawi Grundbeitrag
Ziel der Solawi-Mitgliedschaft ist eine enge Verbindung zwischen Lebens-Mittel-Verbraucher und der Produktion. Mit der Mitgliedschaft in der Solawi entsteht eine aktive Teilhabe an der Landwirtschaft. Durch eine Festlegung auf einen regelmäßigen Abnahme und Zahlung der produzierten Produkte entsteht Planungssicherheit für den landwirtschaftlichen Betrieb.
Für die Mitgliedschaft mit dem Klostergut Heiningen wurde ein Jahresgrundbeitrag festgelegt (120€ oder 10€/Monat)um den Verwaltungs- und Pack- und Lieferaufwand gerade bei sonst kleinen Ernte/Bestellmengen zu finanzieren.
Zum Grundbeitrag kannst Du Dir als Mitglied die Menge und Wahl der Ernte (Milch oder Fleisch unterschiedlicher Tiere) bedarfsmäßig dazu buchen und im onlineshop bestellen. Abhängig von der Bedarfsmenge ergibt sich ein Verbrauchsbeitrag, der einmalig oder monatlich gezahlt wird.
Die bestellten Produkte des Hofes werden freitags in die Depots geliefert. Die Organisation der Depots liegt bei den Mitgliedern.
Laufzeit:
Die Solawi-Mitgliedschaft gilt für bis zu 52 Wochen vom 01.04.2023 bis 31.03.2024 und wird durch die Zahlung des Grundbeitrags bindend. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, eine Kündigung ist mit 3 Monaten Kündigungsfrist möglich. Eine Rückzahlung bereits gezahlter Beiträge ist ausgeschlossen.
Ein Neuvertrag ist auch innerhalb eines laufenden Jahres möglich; er endet ebenfalls am 31.03.
Solawi-Ernte:
Ergänzend zum Grundbeitrag werden vom Mitglied Enteanteile (Milch-Anteile oder Fleischanteile) gebucht und monatlich oder einmalig im Voraus bezahlt - damit entsteht Planungssicherheit für unsere Landwirtschaft. Die Milchanteilsmenge (und damit monatliche Rate) kann bedarfsmäßig Quartalsweise angepasst werden. Nach der Buchung erhält das Mitglied eine Bestätigung über die Inhalte der Buchung mit anfallenden Kosten.
Die vorbestellten Produkte können wöchentlich freitags in einer der Verteilstellen abgeholt werden (Bitte ankreuzen oder Wunschort dazu schreiben. ). Alle Mitglieder einer Verteilstelle sind für deren Betrieb und die sachgerechte Kühlung, oder zeitige Abholung (bis 10:00 Uhr) der Milch- und Fleischernte selbst verantwortlich. Nicht in Anspruch genommene Milchanteile verfallen vierteljährlich.